Nachhaltigkeit wird belohnt: Mit dem Berliner Reparaturbonus können Sie bei Reparaturen von Elektrogeräten kräftig sparen. Der Senat übernimmt bis zu 50 % der Reparaturkosten (maximal 200 €). Wir erklären Ihnen genau, wie Sie den Bonus für Ihr MacBook, iPhone oder iPad beantragen können.
Welche Geräte werden gefördert?
Gefördert werden Reparaturen von haushaltsüblichen Elektrogeräten, darunter fallen ausdrücklich:
- Smartphones (z. B. iPhone Akku- oder Displaytausch)
- Tablets (z. B. iPad Displayreparatur)
- Laptops (z. B. MacBook Logicboard-Reparatur)
Wie funktioniert die Beantragung?
Der Ablauf ist unkompliziert:
- Lassen Sie Ihr Gerät bei my-iphonebox reparieren.
- Wir stellen Ihnen eine detaillierte Rechnung aus.
- Reichen Sie die Rechnung online über das Förderportal der IBB (Investitionsbank Berlin) ein.
- Der Förderbetrag (50 % der Rechnungssumme, max. 200 €) wird Ihnen direkt auf Ihr Konto erstattet.
Weitere Informationen zu unseren qualifizierten Services erhalten Sie unter iPhone Reparatur Berlin.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wer kann den Reparaturbonus beantragen?
Alle Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Berlin, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Gibt es eine Mindest-Rechnungssumme?
Ja, die Reparaturrechnung muss in der Regel mindestens 75 Euro betragen, damit der Bonus beantragt werden kann.